Anliegen

Tödlicher Radunfall in Dresden

Die Kreuzung war Schuld

Radfahrerin1auf den Tag 8. Februar 2016 vor zwei Jahren genau, erreignete sich ein tödlicher Verkehrsunfall in der Dresdner Neustadt.

Er wäre vermeidbar gewesen.

veröffentlicht reflektor winter 2017/2018, Seite 11

Der Prozess 

Alle Warnungen, bis an die Spitze der in der Stadt Dresden Verantwortlichen für Straßenverkehr und Bau, halfen nicht. Es musste erst eine junge Radfahrerin, ums Leben kommen, bis eine erkannt tödliche Gefahrenstelle später dann entschärft wurde. Am 8. August 2017, auf den Tag genau nach anderthalb Jahren nach dem schrecklichen Geschehen das ein Leben auslöschte, musste sich Steffen K. (58) vor dem Amtsgericht Dresden wegen fahrlässiger Tötung verantworten.

      Der Berufskraftfahrer steuerte den unfallverursachenden schweren Betonmisch-Laster. Aus der Beratung des Gerichts mit Aussagen von drei Zeugen und einem Gutachter entwickelte sich folgendes Geschehensbild: Der Laster fuhr an zweiter Stelle hinter einem Personenwagen bei Grünschaltung der Ampel in die Kreuzung Bautzner/Rothenburgerstraße Richtung Albertplatz ein. Daneben rollten drei Radfahrer vom sicheren Fahrradstreifen der Bautznerstraße in die für Radfahrer unmarkierte Kreuzung. Der erste der Radfahrer bog nach rechts ab zur Fußgängerfurt, wie auch der dritte. Die Verunglückte - eine versierte Radfahrerin sei sie gewesen - fuhr auf die enge gemeinsame Fahrspur für Auto und Rad nach der Kreuzung zu (entlang einer weißen Bodenmarkierung mit Unterbrechungen). Auf Höhe des beginnenden Bordsteins kollodierte ihr Lenker mit dem vorderen Radkasten des Lasters. Sie stürzte über den Lenker, flog nach links, die Hinterräder überrollten sie. Der mit PKW nachfahrende Zeuge, sagte aus, gesehen zu haben, wie ihr Kopf vom Lasterreifen zum Bordstein geschoben wurde. Die überrollte Radfahrerin erlag ihren Verletzungen noch an der Unfallstelle.

       Bei der Befragung des Angeklagten beteuerte der einem Zusammenbruch nahe unter Tränen er habe keine Radfahrer wahrgenommen, eine ihm vorrausfahrende Radfahrerin nicht gesehen. Er saß in einer hohen Fahrerkabine und konzentrierte sich auf das Zufahren in eine auch für Laster schmale Fahrspur (nur 3,05 Meter breit). In der Bewertung der Zeugenaussagen und des Gutachtens – die Fahrgeschwindigkeit des Lasters betrug 20 Km/Stunde – kamen Staatsanwalt und Richter überein, dass nicht sicher zu belegen ist, ob die Radfahrerin vor dem Laster war, das der Fahrer sie gesehen haben kann.

      Abwägend beschloss das Gericht auf Antrag der Verteidigung und bekundetem Einverständnis der hinterbliebenen Eltern von Anne G. (26) das Verfahren gegen Steffen K. einzustellen, bei einer Geldauflage von 1500 Euro zu zahlen an eine karitative Einrichtung. In der Beschlussbegründung führte Richter Ulrich Stein aus, dass des Angeklagten Verschulden „im untersten Bereich“ liege. Übereinstimmend befanden alle Prozessbeteiligten dass die

„Kreuzung, die eine Katastrophe ist oder war“,

was ganz erheblich zu dem Unglück beigetragen habe. Diesbezüglich zu Urteilen bedarf eines anderen Tribunals. (Bäu 8. Februar 2018)

Wie es dazu kommen musste, der vollständige Bericht
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